19.03.2021
Noch bis zum 31.03.2021 können Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe finanzielle Förderung auch für den Aufzugsluftreiniger ELEVATAIR beantragen. Denn laut dem Umweltbundesamt kann das medizinische Gerät als unterstützende Maßnahme zur Luftreinigung verwendet werden, um das Infektionsrisiko in Innenräumen und Aufzugskabinen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren. Die Förderung für den ELEVATAIR in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Monat kann auch nachträglich beantragt werden. Allerdings nur unter gewissen Vorausetzungen. HUNDT CONSULT hat sie zusammengefasst:
Voraussetzungen für die Förderung
Die Höhe der Fördermittel
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. „Dabei ist die Höhe der Anteilserstattung abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je höher der Umsatzrückgang, desto höher der prozentuale Fixkostenzuschuss“, erklärt Alexander Wüllner, geschäftsführender Gesellschafter der HUNDT CONSULT GmbH.
Im Überblick:
Umsatzeinbruch
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Höhe des erstatteten Anteils
>70 Prozent 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten
≥50 Prozent und ≤70 Prozent 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten
≥30 Prozent und <50 Prozent 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten