03.03.2016
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Errichtungsnormen EN 81-1/-2 und EN 81-20 / -50 sowie die EU-Richtlinien EG 96-15 und 2014 /33 / EU – wer eine Aufzugsanlage verwendet, muss eine Menge Vorschriften beachten. Zum Teil kann selbst der Gesetzgeber keine genauen Angaben darüber machen kann, was ab wann verbindlich gilt. Das zeigt, wie unübersichtlich die Lage ist.
Nichtsdestotrotz: Die Verwender (ehemals: Betreiber) von Aufzugsanlagen sind verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu erneuern. Und zwar so, dass sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Neuer Stand der Technik ab April 2016
Grundsätzlich gibt es drei Gründe, um eine Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren:
Insofern sind – unabhängig vom regelmäßigen Intervall und der Nutzungsart – ab dem 20. April 2016 alle Verwender gefordert, ihre Gefährdungsbeurteilungen zumindest zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Konzepte zur Anpassung der Aufzugsanlage
Je nachdem, wie diese Beurteilung ausfällt, müssen die Verwender außerdem Konzepte zur Anpassung an den neuen Stand der Technik vorlegen. In diesem Konzept muss der Aufzugsverwender
Ob diese Maßnahmen greifen und ausreichen, ist wiederum in den folgenden regelmäßigen Prüfungen zu untersuchen.
Selbst erstellen oder outsourcen?
Im Angesicht der zahlreichen Vorschriften und vieler noch offener Fragen sind die Verwender mit dieser Aufgabe aber oft schlichtweg überfordert. Oder es fehlt ihnen die Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten. Denn um die Gefährdungsbeurteilung und das Konzept zur Anpassung an den Stand der Technik rechtssicher zu gestalten, ist eine tiefe, auch technische Fachkenntnis notwendig.
Partner für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen
Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst übernehmen möchten, steht HUNDT CONSULT Ihnen dabei gern zur Seite. Mehr als 20.000 Aufzugsanlagen überall in Deutschland betreuen wir bereits. Deshalb kennen wir alle rechtlichen und technischen Aspekte genau.
Wir erstellen ihre Gefährdungsbeurteilungen und entwickeln für Sie maßgeschneiderte und wirtschaftlich sinnvolle Konzepte zur Anpassung Ihrer Aufzugsanlagen an den Stand der Technik. Dabei legt HUNDT CONSULT großen Wert auf die individuelle Beratung seiner Kunden. Denn um Aufzugsanlagen sicher zu betreiben, sind jeweils unterschiedliche Punkte zu prüfen und unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen.
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